In dieser Woche neigt sich die parlamentarische Sommerpause in Berlin dem Ende zu. Der richtige Zeitpunkt für das Klinikum Wahrendorff, mit den Bundestagsabgeordneten in das Gespräch zu kommen und Politik aktiv mitzugestalten. Kerstin Tack und Matthias Miersch, beide Bundestagsabgeordnete der SPD, diskutierten mit den Fachleuten des Klinikum Wahrendorff über das geplante Bundesteilhabegesetz.

„Teilhabe und Selbstbestimmung müssen auch im ganz alltäglichen Leben für Menschen mit Behinderungen spürbar sein. Es ist mir daher ein wichtiges Anliegen, dass das geplante Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 verabschiedet wird und im Jahr 2017 in Kraft tritt“, eröffnete Kerstin Tack die Diskussionsrunde. Und der Plan ist ehrgeizig. Die Anhörungsphase zur Gesetzgebung läuft. Der Gesetzentwurf soll am 22. und 23. September in den Bundestag eingebracht werden, mit dem Ziel, das Gesetz noch im Dezember 2016 zu verabschieden.

Mit dem Gesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gebracht werden. Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig personenzentriert sowie einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet und das Wunsch- und Wahlrecht gewahrt werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus führen und dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung ermöglichen. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe zukünftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Das ist ein kompletter Systemwechsel.

„Für die Betroffenen und die Einrichtungen bringt das geplante Gesetz große Veränderungen“, so Heide Grimmelmann-Heimburg, Geschäftsführerin im Klinikum Wahrendorff. „Es betrifft unser Denken, unsere Verträge und Strukturen, bietet Chancen, ist aber auch risikobehaftet.“ Die große Sorge besteht darin, dass das Gesetz die Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen nicht stark genug berücksichtigt. „Wir wollen nicht zu Vermietern oder Arbeitsverwaltern werden“, fasst Grimmelmann-Heimburg zusammen und bittet gemeinsam mit ihrem Geschäftsführerkollegen Dr. Rainer Brase um die Einbeziehung der APH - Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V. in die Anhörungsphase. Als Spitzenverband vertritt die APH die Interessen der Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und SGB XII.

Mit dem Gesetz sollen auch Kommunen und Länder entlastet werden, da Grundsicherungs- und Eingliederungsleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden. Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass insbesondere die Schnittstellen Pflege und Eingliederungshilfe klare Regelungen benötigen, um lang andauernde Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Leistungsträgern zu Lasten der betroffenen Menschen zu vermeiden. Und das Bundesgesetz definiert Hilfebedarfe, nicht aber Betreuungsbedarfe. Auch das wird in der Umsetzung auf Länderebene, insbesondere für geschützte Bereiche, noch zu definieren sein. Denn hier bedarf es einer besonders intensiven personellen Betreuung.

„Teilhabe und Selbstbestimmung müssen auch im ganz alltäglichen Leben für Menschen mit Behinderungen spürbar sein. Es ist mir daher ein wichtiges Anliegen, dass das geplante Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 verabschiedet wird und im Jahr 2017 in Kraft tritt“, eröffnete Kerstin Tack die Diskussionsrunde. Und der Plan ist ehrgeizig. Die Anhörungsphase zur Gesetzgebung läuft. Der Gesetzentwurf soll am 22. und 23. September in den Bundestag eingebracht werden, mit dem Ziel, das Gesetz noch im Dezember 2016 zu verabschieden.

Mit dem Gesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gebracht werden. Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig personenzentriert sowie einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet und das Wunsch- und Wahlrecht gewahrt werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus führen und dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung ermöglichen. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe zukünftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Das ist ein kompletter Systemwechsel.

„Für die Betroffenen und die Einrichtungen bringt das geplante Gesetz große Veränderungen“, so Heide Grimmelmann-Heimburg, Geschäftsführerin im Klinikum Wahrendorff. „Es betrifft unser Denken, unsere Verträge und Strukturen, bietet Chancen, ist aber auch risikobehaftet.“ Die große Sorge besteht darin, dass das Gesetz die Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen nicht stark genug berücksichtigt. „Wir wollen nicht zu Vermietern oder Arbeitsverwaltern werden“, fasst Grimmelmann-Heimburg zusammen und bittet gemeinsam mit ihrem Geschäftsführerkollegen Dr. Rainer Brase um die Einbeziehung der APH - Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V. in die Anhörungsphase. Als Spitzenverband vertritt die APH die Interessen der Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und SGB XII.

Mit dem Gesetz sollen auch Kommunen und Länder entlastet werden, da Grundsicherungs- und Eingliederungsleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden. Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass insbesondere die Schnittstellen Pflege und Eingliederungshilfe klare Regelungen benötigen, um lang andauernde Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Leistungsträgern zu Lasten der betroffenen Menschen zu vermeiden. Und das Bundesgesetz definiert Hilfebedarfe, nicht aber Betreuungsbedarfe. Auch das wird in der Umsetzung auf Länderebene, insbesondere für geschützte Bereiche, noch zu definieren sein. Denn hier bedarf es einer besonders intensiven personellen Betreuung.

Klinikum Wahrendorff