Wieder ist durch die SPD ein wichtiges Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf eingelöst worden, ein jahrelanger Kampf hat sich gelohnt.

Die SPD Laatzen begrüßt die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

„Fleißig, billig, schutzlos“ - das war bisher die Realität für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Damit ist jetzt Schluss. Am Freitag hat auch der Bundesrat den Mindestlohn beschlossen. „Deutschland weiß, unter 8,50 Euro ist Arbeiten nicht mehr möglich und nicht mehr nötig“, unterstrich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Nach langen Debatten hat der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro am Freitag seine letzte parlamentarische Hürde genommen. 15 Bundesländer stimmten dem Gesetz zu, nur das schwarz-gelb regierte Sachsen zog nicht mit. „Schämt euch! Sachsens CDU/FDP-Truppe stimmt als einzige Regierung im Bundesrat nicht für den Mindestlohn“, kommentierte Martin Dulig, der SPD-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Sachsen ist.

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprach in der Länderkammer von einem „besonderen Tag in der Geschichte der sozialen Marktwirtschaft“. Ein gesetzlicher Mindestlohn sei in der halben Welt gang und gäbe und werde die Wirtschaftsentwicklung nicht stören, so der SPD-Vize. Der Beschluss für den Mindestlohn sei „ein großer Sieg für die Moral“.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) unterstrich: „Wir erleben heute einen historischen Tag mit einer der wichtigsten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte. Millionen von Menschen, die trotz einer Vollbeschäftigung von ihrer Arbeit nicht leben können, werden vom Mindestlohn profitieren. Der Mindestlohn leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in unserem Land.“

Auch die „Generation Praktikum“ werde ab 1. Januar 2015 endgültig der Vergangenheit angehören, sagte Dreyer. „Hochqualifizierte junge Menschen, die mit einem akademischen Abschluss ohne Bezahlung in einem Unternehmen arbeiten, wird es nicht mehr geben.“

Der Bundestag hatte den Mindestlohn, der ab 2015 gelten soll, bereits Anfang Juli beschlossen. Der Mindestlohn gilt flächendeckend, er gilt in Ost und West, er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für einzelne Branchen, etwa Zeitungszusteller und Saisonarbeiter, gibt es Übergangsregelungen bis 2017. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Langzeitarbeitslose erhalten nach sechs Monaten den Mindestlohn. Von 2016 an soll die Höhe der flächendeckenden Lohnuntergrenze alle zwei Jahre von einer Kommission festgelegt werden, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind.

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