Wir wollen ein rechtssicheres, bundesweites Verbot von Gentechnik auf dem Acker. Der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vorgelegte Entwurf des Gentechnikgesetzes setzt zu hohe Hürden für nationale Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen. Die SPD-Bundestagsfraktion verlangt daher Änderungen, die das Verfahren unbürokratischer, leichter und schneller machen und die Bundesländer entlasten.

Der Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht vor, dass für die so genannte Phase 1 des Anbauverbotes, in der der Antragssteller aufgefordert wird, Deutschland von der Zulassung vom GVO-Anbau auszunehmen, ein Einvernehmen von sechs Ministerien hergestellt werden muss. Diese Regelung ist kompliziert, zeitaufwändig und verursacht unnötige bürokratische Hürden. Aus unserer Sicht ist es völlig ausreichend, die beiden fachlich zuständigen Ministerien - Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium - zu beteiligen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in Phase 2 - ebenso wie alle Bundesländer - eine stärke Beteiligung des Bundes bei der Erarbeitung von Begründungen für Anbauverbote, um die Länder zu entlasten.

Weitere Änderungen sind notwendig, um die Saatgutreinheit nicht zu gefährden und neue Gentechnik-Technologien im Sinne des Vorsorgeprinzips zu regulieren. Bisher braucht es außerdem zum Ausstieg aus dem kommerziellen Anbau gentechnischer veränderter Pflanzen eine Mehrheit der Länder, nicht aber für den Einstieg. Auch das muss sich im Gesetzentwurf ändern.

Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form für die SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmungsfähig. Wir werden daher in den parlamentarischen Beratungen auf Änderungen drängen, um die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft in Deutschland zu sichern und die Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik anzuerkennen.“