Niedersachsen stellt aus einem neuen Investitionsprogramm in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 1,7 Millionen Euro für die Förderung kleinerer Kultureinrichtungen im ländlichen Raum bereit: „Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die eine Fläche bis zu 500 Quadratmeter, nicht mehr als drei vollzeitbeschäftigte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht mehr als fünf neue Eigenproduktionen im Jahr haben“, erklärt Dr. Silke Lesemann.

Projekte werden auf Antrag mit einer Zuschusshöhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro gefördert. Förderfähig sind Anschaffungen, auch für Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. „Wer den Antrag stellt, muss Träger einer Einrichtung mit kultureller Ausrichtung sein oder einer solchen angehören“, sagt Lesemann.

Anträge können ab sofort im Internet unter https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/investitionsprogramm/login.php gestellt werden. Förderung für das Jahr 2017 muss bis zum 15. Juni 2017 beantragt werden, Zuschüsse für 2018 bis zum 15. September 2017. Lesemann: „Die Finanzmittel für dieses Förderprogramm hat die rot-grüne Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt für 2017/2018 bereitgestellt. Kultur in den ländlichen Regionen Niedersachsens bietet ein vielfältiges Angebot und stärkt das Angebot dort. Deshalb haben die Regierungsfraktionen diesen Schwerpunkt gesetzt.“