Die SPD in Berlin und Matthias Miersch brauchen ihr Licht nicht unter den Scheffel zu stellen: Sie haben wesentliche Teile ihres Programms durchgesetzt!

Überblick zu wesentlichen Neuregelungen ab 1. Januar 2019:

  • Das Kindergeld wird im Juli erhöht, der Kinderfreibetrag steigt.
  • Die sogenannte „kalte Progression“ wird ausgeglichen.
  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5%.
  • Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 42.000,-EUR brutto im Jahr, hat künftig 402,-EUR mehr im Jahr. Ab 2020 werden es 648,- EUR zusätzlich sein.
  • 5,5 Milliarden werden in den Ausbau und die Qualität der Kindertagesbetreuung (Kita) investiert.
  • Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen wird ausgebaut.
  • Für Familien in der Grundsicherung (Hartz IV) wird das Schulstarterpaket erhöht und das Essen in Schule oder Kita kostenlos.
  • 2,4 Milliarden Euro werden bis 2021 in den Bau von Sozialwohnungen investiert.
  • Den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen wird durch steuerliche Anreize gefördert.
  • Grundstücke des Bundes, auf denen bezahlbare Wohnungen errichtet werden sollen, werden verbilligt abgegeben.
  • Vermieter müssen offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als 10% über dem ortsüblichen Niveau liegt.
  • Überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, dürfen Vermieter nur 8 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen (Bisher 11%).
  • Innerhalb von sechs Jahren darf die Monatsmiete nicht mehr als 3,- € pro Quadratmeter steigen.
  • Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 € Baukindergeld, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.
  • Wer lange arbeitslos ist, erhält mit dem „sozialen Arbeitsmarkt“ eine Chance für den Wiedereinstieg. Dafür stehen den Jobcentern in dieser Legislaturperiode 4 Milliarden EUR zur Verfügung.
  • Beschäftigte können befristet die eigene Arbeitszeit reduzieren – egal aus welchem Grund. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Frauen bleiben nicht länger in der „Teilzeitfalle“ hängen.
  • Beschäftigte bekommen mehr Rechte auf Weiterbildung.
  • Das Rentenniveau wird bis 2025 auf 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens festgelegt.
  • Wenn die Löhne steigen, erhöhen sich auch die Renten in gleichem Maße.
  • Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird auf 20 Prozent begrenzt.
  • Die Erwerbsminderungsrente federt die Wechselfälle des Lebens ab.

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