Gemeinden und Städte sind Grundlage des demokratischen Staates. Sie verwalten in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.

Der Rat ist das Hauptorgan der Stadt Laatzen. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Der Rat kann Kompetenzen an die Ortsräte delegieren. Dieses ist u. a. in der Hauptsatzung der Stadt Laatzen festgeschrieben.

Aufgabe der SPD-Fraktionen im Rat der Stadt Laatzen sowie in den Ortsräten ist es, die politischen Ziele der Partei in die konkrete Sacharbeit zu übertragen und durchzusetzen. Hierbei bestehen weitgehende Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, weil den Gremien eine Vielzahl von Aufgaben zugewiesen ist, Die Gremien beschließen u. a. über

  • Die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
  • Die Bestimmung des Namens, einer besonderen Bezeichnung, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde sowie die Benennung von Gemeindeteilen, von Straßen und Plätzen,
  • Den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,
  • Die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern).

Natürlich gibt es erheblich mehr an Aufgaben. Alles dies findet sich letztlich im Haushalt der Stadt Laatzen wieder.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Informationen benötigen.