Tue Gutes und rede darüber / Do good things and talk about them
Die SPD in Berlin und Matthias Miersch brauchen ihr Licht nicht unter den Scheffel zu stellen: Sie haben wesentliche Teile ihres Programms durchgesetzt!
Überblick zu wesentlichen Neuregelungen ab 1. Januar 2019:
- Das Kindergeld wird im Juli erhöht, der Kinderfreibetrag steigt.
- Die sogenannte „kalte Progression“ wird ausgeglichen.
- Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5%.
- Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 42.000,-EUR brutto im Jahr, hat künftig 402,-EUR mehr im Jahr. Ab 2020 werden es 648,- EUR zusätzlich sein.
- 5,5 Milliarden werden in den Ausbau und die Qualität der Kindertagesbetreuung (Kita) investiert.
- Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen wird ausgebaut.
- Für Familien in der Grundsicherung (Hartz IV) wird das Schulstarterpaket erhöht und das Essen in Schule oder Kita kostenlos.
- 2,4 Milliarden Euro werden bis 2021 in den Bau von Sozialwohnungen investiert.
- Den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen wird durch steuerliche Anreize gefördert.
- Grundstücke des Bundes, auf denen bezahlbare Wohnungen errichtet werden sollen, werden verbilligt abgegeben.
- Vermieter müssen offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als 10% über dem ortsüblichen Niveau liegt.
- Überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, dürfen Vermieter nur 8 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen (Bisher 11%).
- Innerhalb von sechs Jahren darf die Monatsmiete nicht mehr als 3,- € pro Quadratmeter steigen.
- Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 € Baukindergeld, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.
- Wer lange arbeitslos ist, erhält mit dem „sozialen Arbeitsmarkt“ eine Chance für den Wiedereinstieg. Dafür stehen den Jobcentern in dieser Legislaturperiode 4 Milliarden EUR zur Verfügung.
- Beschäftigte können befristet die eigene Arbeitszeit reduzieren – egal aus welchem Grund. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Frauen bleiben nicht länger in der „Teilzeitfalle“ hängen.
- Beschäftigte bekommen mehr Rechte auf Weiterbildung.
- Das Rentenniveau wird bis 2025 auf 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens festgelegt.
- Wenn die Löhne steigen, erhöhen sich auch die Renten in gleichem Maße.
- Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird auf 20 Prozent begrenzt.
- Die Erwerbsminderungsrente federt die Wechselfälle des Lebens ab.