Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vergabe der Rettungsdienste sieht der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des SPD-Unterbezirk Region Hannover, Matthias Miersch, jetzt die Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene gefordert.

Das Urteil des EuGH bemängelt zwar nur die unterlassene nachträgliche Bekanntmachung von Ausschreibungen für Rettungsdienste und bezieht sich aus formellen Gründen nicht auf die generelle von der EU geforderte europaweite Ausschreibungspflicht als solche. Die Rettungsdienste fürchten dennoch, dass es in Zukunft vermehrt zu öffentlichen Ausschreibungen kommen könnte.

SPD-Politiker Miersch sieht daher die Regierungskoalition in der Pflicht, eine gesetzliche Grundlage für die Vergabeverfahren zu schaffen. „Es geht hier nicht nur um den Rettungsdienst, es geht auch um den riesigen ehrenamtlichen Apparat und die Würdigung des Einsatzes unzähliger Menschen“, so Miersch. Die Versorgung auch in weniger dicht besiedelten Bereichen dürfe nicht durch einen unbedingten Wettbewerb gefährdet werden.

Miersch hatte sich bereits im Vorfeld der Entscheidung des EuGH fraktionsübergreifend mit anderen Abgeordneten dafür eingesetzt, dass Rettungsdienste als hoheitliche Aufgabe anerkannt werden und somit keiner europaweiten Ausschreibungspflicht unterliegen. „Schwarz-Gelb muss nach dem Urteil nun Farbe bekennen und aktiv werden“, so der Abgeordnete. Der Spielraum, den Deutschland durch das Urteil habe, müsse genutzt werden.