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Drei Stimmen, ein Brief: So funktioniert die Briefwahl

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Sie sind am Wahlsonntag, 11. September 2016, nicht zuhause oder haben keine Zeit für einen Gang zum Wahllokal? Kein Problem. Per Briefwahl können Sie dennoch an Niedersachsens Kommunalwahl teilnehmen und ihre drei Stimmen abgeben (Infos zum Wahlverfahren hier). Das geht so schnell wie einfach, dass jede/r aufrechte Demokrat_in sein/ihr Wahlrecht nutzen wird. Unsere Demokratie ist wertvoll, Ihr Wahlrecht ebenso.

Briefwahl: Wie geht das?
Sie können mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Personalausweis persönliche Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen und dort auch gleich wählen. Sie können die Briefwahlunterlagen auch einfach mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung per Post anfordern. Briefwahlunterlagen können (außer bei plötzlicher Erkrankung) nur bis Freitag, 9. September, 13 Uhr beantragt werden. Genaue Infos erhalten Sie in Ihrer Stadt/Gemeinde, denn vielerorts kann der Antrag auch direkt über die Website des Wahlamts erfolgen.

Wichtig: Der Wahlbrief muss rechtzeitig per Post abgeschickt oder abgegeben werden. Geben Sie Ihren Wahlbrief möglichst spätestens bis Donnerstag vor der Wahl auf. Am Samstag vor der Wahl und am Wahlsonntag aufgegebene Wahlbriefe erreichen die/den Wahlleiter_in in der Regel nicht mehr.